Lipp-Projektentwicklung
Jörg Lipp
Deutschherrnstrasse 51
90429 Nürnberg
Kontakt
Telefon: +49 911 3957009
Mobil: 01728103163
Telefax: +49 32221505305 (pc fax)
E-Mail: info@lipp-projektentwicklung.de
Umsatzsteuer-ID
238/245/81134
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch Stadt Nürnberg, Ordnungsamt Innerer Laufer Platz 3
Aufsichtsbehörde:
Tel: 089 - 5116 - 0
Kammerzugehörigkeit:
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg; info@ihk-nuernberg.de
Berufsrechtliche Genehmigung nach § 34 c GewO:
Wer gewerbsmäßig
- 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- 1a. den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- 2. den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln,
- 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben,
4. Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
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